Anschlussfinanzierung & Vorfälligkeitsentschädigung

Durch eine Anschlussfinanzierung rechtzeitig neue Konditionen sichern

Es gibt viele Gründe, um im Laufe der Vertragszeit den Kreditgeber zu wechseln. Das ist auch bei einer Baufinanzierung in den meisten Fällen möglich.  Grundsätzlich müssen bei einem Wechsel Bedingungen für die neue Anschlussfinanzierung beachtet werden. In der Regel bietet der erste Kreditgeber auch für die weitere Finanzierung einen Anschlussvertrag. Häufig kann es aber eben vorkommen, dass eine andere Bank ein deutlich besseres Angebot bei der Zinshöhe vorlegt. Schon ein Abweichen um nur 0,1 Prozent kann mehrere Tausend Euro an Ersparnis mit sich bringen. Für die Anschlussfinanzierung beim Baugeld sollte sich jeder für die Entscheidung ebenfalls viel Zeit lassen. Hierfür empfehlen wir ebenfalls unseren Baufinanzierung Rechner, als Vergleich zwischen Hunderten von Angeboten. Um vergleichen zu können, wird der Saldo zum Stichtag benötigt. Das ist wichtig, damit am Ende nicht zu viel Geld als Kredit neu aufgenommen wird. Ganz interessant ist hierbei auch, dass die Bonität nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Immerhin ist ein Großteil des Baukredits bereits getilgt und die Immobilie dient weiterhin als Sicherheit. Die anfallenden Formalitäten für die Übertragung der Grundschuld, werden automatisch von dem neuen Kreditgeber übernommen. Damit ist der Aufwand für einen Wechsel bei der Anschlussfinanzierung gering.

Wichtig ist aber auch der richtige Zeitpunkt für den Wechsel. Experten raten dazu, die Anschlussfinanzierung bereits schon 6 Monate vor dem Ablauf zu prüfen, spätestens aber 3 Monate vor dem Ende der Zinsbindung. Die Frist zur Kündigung bei dem alten Kreditgeber beträgt zum Ablauf der Bindefrist einen Monat.

Unterschiede beim Kreditzins

Bei einer Baufinanzierung kommt das Wort Zins häufig vor. Es kann zu unterschiedlichen Bedeutung führen. Das wichtigste haben wir Ihnen dabei einmal zusammengefasst. Der Nominalzins, der auch als sogenannter Sollzins bezeichnet wird, gibt zum Beispiel an, mit wie viel Prozent der Darlehenssumme an die Bank sich bezahlen lässt. Häufig beträgt der Sollzinssatz um die 2 Prozent beim Baugeld. Bei einem Kredit von 100.000 Euro sind dazu zum Beispiel 166 Euro monatlich oder 2.000 Euro jährlich.

Auf der anderen Seite ist da noch der Effektivzinssatz. Dieser beinhaltet bei der Baufinanzierung die Gesamtkosten. Alle Aufwendungen, die für den Abschluss des Kredits und die Bearbeitung anfallen, sind in dieser Zahl enthalten. Darum liegt er in der Regel auch höher als der Sollzinssatz. Baudarlehen lassen sich also am besten über den Effektivzinssatz vergleichen.

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung kennen wir aus nahezu allen Kreditbetrügen. Der Sinn dahinter ist einfach. Wird ein Kredit geschlossen, kommt der Gewinn für den Kreditgeber aus den Zinszahlungen über die gesamte Laufzeit zustanden. Bezahlt der Kreditnehmer nun den Kredit deutlich früher zurück, entgeht dem Geber ein Teil seines Gewinnes. Damit dieses ausgeglichen wird, ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein Maßstab. Zusätzliche Kosten fallen also immer dann an, wenn der Kredit vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt wird. In diesem Fall ist die Vorfälligkeitsentschädigung der sogenannte Schadensersatz für die Bank. Sie soll den wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen.

Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Wurde der Zins über 10 Jahre festgeschrieben, kann die Vorfälligkeitsentschädigung aber einfach umgangen werden. Nach 10 Jahren besteht in diesem Fall die Möglichkeit, den Baukredit mit einer 6-Monate Frist entschädigungslos, also ohne Vorfälligkeitsentschädigung, zu kündigen. Die Frist bei den 10 Jahren beginnt an dem Tag, an dem das Baudarlehen vollständig ausgezahlt wurde. Auch bei einem Baukredit mit einem variablen Zins besteht dieser Anspruch. Der Vertrag kann ohne Entschädigung mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit kündigen.

Baufinanzierung – Der Staat packt mit an

Bei einem Baukredit kann unter Umständen auch der Staat mit ins Boot geholt werden. Er bietet oft weitere Förderungsprogramme, die mit einer Baufinanzierung kombiniert oder extern geschaltet werden können. Hier kommt die staatliche KfW in den Fokus. Energie ist ein Thema beim Hausbau- bzw. Kauf, das auch staatlich bezuschusst wird. Ist die neue Wohnung energieeffizient, können bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss winken. Teilweise verleiht die KfW auch bis zu 100.000 Euro als Hilfe mit einem Zinssatz ab 0,75 % (eff. Jahreszinssatz). Die Höhe des Zinssatzes hängt von der Energieeinsparung ab. Aber auch nachträgliche Maßnahmen werden durch den Staat gefördert. Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro und Tilgungszuschüsse bis zu 3.750 Euro. Nähere Informationen gibt es dazu direkt bei der KfW Bank.

Worauf sollte ich sonst noch achten?

Eine Baufinanzierung sollte nicht einfach von heute auf Morgen abgeschlossen werden. Ganz bestimmte Punkte sollten hierbei beachtet werden. Zum Eigenkapital hatten wir uns ja bereits geäußert. Jedes Haus oder jede Eigentumswohnung bringt mit der Zeit aber auch weitere mögliche Belastungen mit sich. Diese werden oft gerne vergessen. So zum Beispiel, wenn sich das Arbeitseinkommen verringert oder bei einem Paar nur noch einer arbeitet.

 

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